Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Helen Wolff und der Leistungsempfängerin
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Helen Wolff und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2)Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenverordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3)Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
3.1. Folgende Leistungen können nach Absprache erbracht werden:(Hebammenhilfe-Vertrag - GKV-Spitzenverband)
Individuelle Basisdatenerhebung und Leistungsauskunft (1x)
Individuelles Vorgespräch (1x)
Beratung in der Schwangerschaft, auch per Kommunikationsmedium (max.12x)
Vorsorgeuntersuchung einschließlich Entnahme von Körpermaterial zur Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen (nach Mutterschaftsrichtlinie)
GDM Screening ( Screening auf Schwangerschaftsdiabetes)
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden/Wehen
CTG
Wochenbettbetreuung im häuslichen Umfeld bei der Wöchnerin oder bei dem Kind (max. 20 Kontakte in den ersten 10 Tagen, danach max. 16 Kontakte bis 12 Wochen nach der Geburt
Beratung der Wöchnerin auch per Kommunikationsmedium (zählt auch als Kontakt)
Entnahme von Körpermaterial bei der Wöchnerin
Entnahme von Körpermaterial beim Kind
Hilfe bei Still-und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes (max. 8 Kontakte bis zur Abstillphase oder bei Ernährungsschwierigkeiten bis zum Ende des 9. Monats
Die obigen Leistungen werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für diese Leistungen gelten Höchstgrenzen an Hausbesuchen, über deren Erreichen die Hebamme die Leistungsempfängerin rechtzeitig informieren wird.
3.2 In folgenden Fällen werden die erbrachten Leistungen von der Hebamme privat in Rechnung gestellt:
Falls keine gültige Mitgliedschaft bei der von der Leistungsempfängerin angegebenen Krankenkasse feststellbar sein sollte.
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen in der gesetzlichen Hebammenhilfe übersteigt
Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin privat in Rechnung. (Die Gebühren richten sich dann nach der Hebammen-Privat-Gebührenordnung)
4. Wahlleistungen
a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.
Laboruntersuchungen, die nicht in den Mutterschaftsrichtlinien empfohlen werden
Kurse (nicht Gegenstand des Vertrages)
Rufbereitschaft
Betreuung der Geburt (nicht Gegenstand des Vertrages)
Kinesiotaping
Akupunktur
Homöopathie
Lasertherapie
(b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V hinausgehen, z.B.
s.o.Leistungen
Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.
Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren. Sie erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung bzw. Quittung.
5. Erreichbarkeit
Die Hebamme bietet keine 24-Stunden-Rufbereitschaft an.
Erreichbarkeit per email oder telefonisch besteht:
Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr
Samstag/Sonntag und Feiertagen nur nach Vereinbarung
Aus Datenschutzgründen findet keine Kommunikation per SMS oder WhatsApp statt!
Außerhalb dieser Zeiten wendet sich die Leistungsempfängerin bitte an ihren Gynäkologen oder Pädiater, das nächstgelegene Krankenhaus, die kinderärztliche Notfallambulanz, den Kassenärztlichen Notdient (116117) oder den Notruf (112).
Die Leistungsempfängerin informiert die Hebamme innerhalb von 12 Stunden über die Geburt ihres Kindes und ein weiteres Mal, wenn der Tag der Entlassung feststeht. Eine zeitnahe Übernahme der häuslichen Behandlung durch die Hebamme kann ansonsten nicht gewährleistet werden.
6. Vertretungsregelung
Im Krankheitsfall oder im Urlaub kann die Hebamme keine Vertretung garantieren.
Anstehende Abwesenheit:
Samstag, den 18.10.2025 bis einschließlich Montag, den 3.11.2025
Samstag, den 28.02.26 bis einschließlich Sonntag, den 15.03.2026
7. Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrags besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche und ärztlich veranlasste Leistungen.
Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.
8. Abrechnung des Entgelts
Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach diesem BV verpflichtet. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Private Rechnungen an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist von 10 Tagen zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle. (§286 Abs.3 BGB)
Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
9. Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen oder muss diese verschieben. In solchen Fällen wird die Hebamme die Leistungsempfängerin zeitnah informieren und das weitere Vorgehen besprechen.
10. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten mit Unterschrift in Kraft.
11. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
12. Datenschutz und Schweigepflicht
Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten der Leistungsempfängerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder erhoben, gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) weitergegeben. Mit dem Abschluss des Vertrags stimmt die Leistungsempfängerin der Weitergabe der abrechnungsrelevanten Daten an ihre Krankenkasse und an die Abrechnungssoftware der Hebamme zu.
Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird.
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.
Im Falle einer Vertretung durch eine andere Hebamme oder der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit-oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Auch damit erklärt sich die Leistungsempfängerin einverstanden.
Die Leistungsempfängerin bestätigt die Richtigkeit ihrer Angaben. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Tüketici, ağırlıklı olarak ticari veya bağımsız mesleki faaliyetlerine atfedilemeyecek amaçlarla hukuki bir işlem gerçekleştiren herhangi bir gerçek kişidir. Ebe/ebelik pratiği katılımcıya şunu belirtmektedir: Bu sözleşmeyi 14 gün içerisinde sebep göstermeksizin fesih hakkına sahipsiniz. İptal süresi sözleşmenin imzalandığı günden itibaren 14 gündür. Cayma hakkınızı kullanmak için, bu sözleşmeden çekilme kararınızı ebeye açık bir beyanla (örneğin posta veya e-posta yoluyla gönderilen bir mektup) bildirmelisiniz. İptal süresinin karşılanması için, iptal hakkınızı kullandığınıza ilişkin bildirimi, iptal süresi dolmadan göndermeniz yeterlidir.
İptalin sonuçları
Ebe/ebelik muayenehanesi, katılımcıdan aldığı tüm ödemeleri derhal, ancak en geç iptal bildiriminin alındığı günden itibaren 14 gün içinde geri ödemek zorundadır. Katılımcı, hizmetin iptal döneminde başlamasını talep etmişse, o ana kadar kullanılan hizmetin oranına karşılık gelen uygun bir tutarı ebelik muayenehanesine ödemek zorundadır.